DB-System Dokumentation |
Abfallrecht Notifizierung |
Im Modul Notifizierung werden die grenzüberschreitenden Abfallentsorgungen verwaltet.
Die Überwachung der Mengen und Häufigkeit werden automatisch geprüft und entsprechend bei Erstellung der
Begleit-/Versandformulare darauf hingewiesen.
Da das Formular sehr kompakt gestaltet ist, wurden die Masken der besseren Übersicht wegen auf 2 Seiten verteilt.
Auf den meisten Felder wird auf Stammdaten zurückgegriffen, so dass eine aufwendige Erfassung vermieden werden kann.
Im Register "Weitere Angaben und Informationen" können Sie die genehmigte Mengen mit den angelieferten Mengen
vergleichen und die Vorwarnmenge einstellen.
Der Ausdruck des Formulars ist auf blanko Papier mit jedem Drucker möglich.
Am Ende der Modul-Dokumentation finden Sie Hinweise zum Ausfüllen des Formulars.
Der Datenbereich ist in folgende Register unterteilt:
Notifizierung 1/2 (Punkt 1 - 14 )
Notifizierung 2/2 (Punkt 15 - 26 )
Weitere Angaben und Informationen (Mengenkontrolle, Transporteure und ADR-Angaben)
In der Übersicht erhalten Sie den Überblick über den Status der Notifizierungen. Dieser wird vom beim Start des System
kontrolliert. Der Status wird farblich hervorgehoben. Die Farben können in der Konfiguration eingestellt werden.
Sie erhalten so eine Übersicht über die offenen - oder gültigen Notifizierungen.
Abb. Modul Notifizierung
Formular suchen
Filter Status
Setzt den Filter wechselweise auf den Status der Notifizierungen. Folgende Status können gesetzt werden:
In Bearbeitung (Formular wird bearbeitet)
Gültig (Formular wurde genehmigt)
abgelaufen (Frist für Gültigkeit oder Verbringungsanzahl ist erreicht)
Jede Betätigung des Button setzt den nächsten Status.
Der Status einer Notifizierung wird automatisch vom System überwacht. Hierbei werden die Zeiträume und
angelieferten Mengen berücksichtigt.
Bei der Speicherung wird grundsätzlich geprüft, ob die Notifizierung genehmigt werden kann.
Es erfolgt dann eine entsprechenden Meldung.
Ist der Status Offen (In Bearbeitung) überschritten und der Schalter "Nachweise dürfen nicht geändert werden"
im Modul Konfiguration, Register Abfallrecht/Nachweise , gesetzt, so kann der Nachweis nur noch von Benutzern
mit Berechtigung Admin geändert, bzw. gelöscht werden.
Entfernt den Filter Status.
Abb. Notifizierung suchen
Im diesem Register werden die Punkte 1 - 14 abgebildet und behandelt.
1.Notifizierende Person/Exporteur
Auswahl auf Modul Geschäftspartner (Abb. Auswahl Geschäftspartner)
Bei Übernahme des Partners werden nach Möglichkeit der Sachbearbeiter mit ausgefüllt.
Auch der Abfallerzeuger (Punkt 10) wird bei Eindeutigkeit mit ausgefüllt
Sachbearbeiter
Auswahl auf Modul Ansprechpartner (Abb. Auswahl Ansprechpartner)
Angezeigt werden nur die mit dem Geschäftspartner verknüpften Ansprechpartner.
2.Empfänger
Auswahl auf Modul Geschäftspartner (Abb. Auswahl Geschäftspartner)
Bei Übernahme des Partners werden nach Möglichkeit der Sachbearbeiter mit ausgefüllt.
Auch die Beseitigungsanlage (Punkt 8) wird bei Eindeutigkeit mit ausgefüllt
Sachbearbeiter
Auswahl auf Modul Ansprechpartner (Abb. Auswahl Ansprechpartner)
Angezeigt werden nur die mit dem Geschäftspartner verknüpften Ansprechpartner.
3.Notifizierung betreffend
Auswahl auf Modul Länder (Abb. Auswahl Länder)
Nummer
Amtliche Nummer der Notifizierung.
4.Vorgesehene Zahl der Verbringung
Die Anzahl wird bei Erfassung der Versandformulare überprüft.
5.Gesamtmengen
Mengenangabe in Liter bzw. Kg.
Die Mengen werden bei Erstellung der Versandpapiere überwacht.
6.Erste Sendung frühestens, Abgang der letzten Verbringung
Auswahl Kalender
7.Transporteur
Auswahl auf Modul Geschäftspartner (Abb. Auswahl Geschäftspartner)
Bei Übernahme des Partners werden nach Möglichkeit der Sachbearbeiter mit ausgefüllt.
Die Auswahl enthält nur Beförderer.
Sachbearbeiter
Auswahl auf Modul Ansprechpartner (Abb. Auswahl Ansprechpartner)
Angezeigt werden nur die mit dem Geschäftspartner verknüpften Ansprechpartner.
Weitere Transportunternehmen können im Register "Weiter Informationen" hinterlegt werden.
8.Beseitigungsanlage
Auswahl auf Modul Geschäftspartner (Abb. Auswahl Geschäftspartner)
Bei Übernahme des Partners werden nach Möglichkeit der Sachbearbeiter mit ausgefüllt.
Die Auswahl enthält nur Entsorger die mit Empfänger (Punkt 2) verknüpft sind.
Sachbearbeiter
Auswahl auf Modul Ansprechpartner (Abb. Auswahl Ansprechpartner)
Angezeigt werden nur die mit dem Geschäftspartner verknüpften Ansprechpartner.
9.Code Nummern
Möglichkeit zur Erstellung einer Anlage.
10.Abfallerzeuger
Auswahl auf Modul Geschäftspartner (Abb. Auswahl Geschäftspartner)
Bei Übernahme des Partners werden nach Möglichkeit der Sachbearbeiter mit ausgefüllt.
Die Auswahl enthält nur Erzeuger die mit der notifizierenden Person (Punkt 1) verknüpft sind .
Sachbearbeiter
Auswahl auf Modul Ansprechpartner (Abb. Auswahl Ansprechpartner)
Angezeigt werden nur die mit dem Geschäftspartner verknüpften Ansprechpartner.
Verfahren
Möglichkeit zur Erstellung einer Anlage.
11.Beförderungsarten
Codierung der Transportarten.
12.Verpackungsarten
Codierung der Verpackungen.
13.Chemische Zusammensetzung
Möglichkeit zur Erstellung einer Anlage.
Analyse
Auswahl auf Modul Analyse (Abb. Auswahl Analysen)
Angezeigt werden nur Deklarationsanalysen.
Probe
Auswahl auf Modul Probenverwaltung (Abb. Auswahl Proben)
Angezeigt werden nur Deklarationsanalysen.
14.Physikalische Eigenschaften
freier Texteintrag
Abb. Register Notifizierung 1/2
Im Register Notifizierung 2/2 werden die Punkte 15 - 26 des Formulars abgebildet.
15.Identifizierung des Abfalls
Im Ausfuhr-/Versandstaat
Freier Texteintrag für die Bezeichnung
Im Einfuhr-/Empfängerstaat
Freier Texteintrag für die Bezeichnung
IWIC
Internationale Codierung
Europäischer Abfallkatalog
Auswahl auf AVV (Abb. Auswahl AVV)
Sonstige
Freier Texteintrag für die Bezeichnung
16.OECD
Möglichkeit zur Erstellung einer Anlage.
17.Y-Nummer
Freier Texteintrag.
18.H-Nummer
Freier Texteintrag.
19.UN-Nummer
Auswahl auf Modul ADR (Abb. Auswahl ADR)
Zuordnung der Gefahrgutvorschriften.
Weitere ADR-Angaben können im Register "Weiter Informationen" hinterlegt werden.
20.Betroffene Länder
Auswahl auf Modul Länder (Abb. Auswahl Länder)
21.Zollstellen
Auswahl auf Modul Geschäftspartner (Abb. Auswahl Geschäftspartner)
Die Auswahl enthält nur Behörden.
23.Bescheinigung
Auswahl auf Modul Ansprechpartner (Abb. Auswahl Ansprechpartner)
Angezeigt werden nur die mit dem Exporteur verknüpften Ansprechpartner.
24.Zuständige Behörde
Auswahl auf Modul Geschäftspartner (Abb. Auswahl Geschäftspartner)
Die Auswahl enthält nur Behörden.
25.Genehmigung der zuständige Behörde
Auswahl auf Modul Geschäftspartner (Abb. Auswahl Geschäftspartner)
Die Auswahl enthält nur Behörden.
26.Besondere Bedingungen
Ist nur Aktiv, wenn der Schalter unter Punkt 25 aktiviert wurde.
Möglichkeit zur Erstellung einer Anlage.
Abb. Register Notifizierung 2/2
Register Weiter Angaben und Informationen
In diesem Register können weitere Transportunternehmen und ADR-Angaben zugeordnet werden.
Des weiteren werden die Ist- und Kann-Mengen, sowie alle angelegten Begleit-/Versandformulare.
Abb. Weitere Angaben und Informationen
Die Notifizierungen sind im Layout den originalen Formularen angepasst und können über
jeden Drucker ausgegeben werden
Mit diesem Button erhalten Sie die Seitenansicht der Notifizierung mit den entsprechenden Anlagen
(Abb. Formular)
Mit diesem Button erfolgt eine Auflistung der Notifizierungen. Der Ausdruck richtet sich nach den
Einstellungen der Übersichtsliste (Abb. Liste) .
Abb. Formular
Abb. Liste
Hinweise zum Ausfüllen des Notifizierungsbogen
Die nachfolgenden Hinweise dienen als Ausfüllhinweis und enthalten Informationen zu den Punkten 1 bis 26 des
Formulars.
Feld 1/Feld 10
Der Antrag sollte in der Regel vom Erzeuger ausgestellt werden. Der Erzeuger ist
in Feld 10 einzutragen,
sobald er nicht selbst die notifizierende Person ist.
Vermischt ein zugelassener Sammler oder Händler zulässigerweise Abfälle, so ist er als Erzeuger der
Abfälle anzusehen und in Feld 10 (bzw. als notifizierende Person in Feld 1) einzutragen.
Stellt die betreffende Person jedoch Abfälle verschiedenen Ursprungs nur zum Zwecke des Transportes
zusammen ohne sie zu vermischen, ist sie nicht als Erzeuger anzusehen.
In den Feldern sind jeweils der vollständige Name sowie die komplette Anschrift, Fernruf- und Telefaxnummer
und ein
Ansprechpartner anzugeben. Sofern vorhanden ist die Registriernummer
einzutragen.
Ferner ist in Feld 10 das Verfahren, bei dem der Abfall anfällt, und der Ort des
Abfallanfalls (die produzierende Anlage)
anzugeben. Diese Information ist im Anhang ausführlich darzustellen, um die in Feld 13 erforderlichen Angaben zu
Abfallbezeichnung und -zusammensetzung zu verdeutlichen.
Feld 2/Feld
8
Anzugeben sind der vollständige Name sowie die komplette Anschrift des
Empfängers, Fernruf- und Telefaxnummer und ein Ansprechpartner. Sofern vorhanden
ist die Registriernummer einzutragen. Normalerweise ist der Empfänger mit der in
Feld 8 einzutragenden Entsorgungseinrichtung identisch. Ausnahmen ergeben sich
z. B. bei R12 und R13 oder wenn Verwaltungssitz und Anlagenstandort nicht
zusammenfallen.
Feld 3
Es ist anzukreuzen, ob es sich um eine einmalige Verbringung [A(i)] oder eine
Sammelnotifizierung [A(ii)] handelt und ob das Entsorgungsverfahren eine
Beseitigung[B(i)] oder eine Verwertung [B(ii)] ist.
Im Falle einer Verwertung ist zusätzlich anzugeben, ob die vorgesehene Anlage
nach Art. 9 EG-AbfGVerbrV als pauschalgenehmigt einzustufen ist [C].
Feld 4
Bei Beantragung einer Sammelnotifizierung ist die Gesamtzahl der vorgesehenen
Lieferungen anzugeben.
Feld 5
Die vorhergesehene Gesamtmenge aller beabsichtigten Verbringungen ist in kg
anzugeben.
Feld 6
Einzutragen sind das voraussichtliche Versanddatum (bei Beantragung einer
Einzelgenehmigung) bzw. das voraussichtliche Datum der ersten und letzten
Lieferung (bei Beantragung einer Sammelgenehmigung). Bei dieser Angabe sollten
die zu erwartenden Fristen 30 bzw. 70 Tage bis zur Erteilung der Genehmigung
berücksichtigt werden.
Feld 7
Anzugeben sind der vollständige Name des vorgesehenen Transportunternehmens
sowie die komplette Anschrift, Fernruf- und Telefaxnummer und ein
Ansprechpartner. Soweit eine amtlich festgelegte Beförderernummer existiert, ist
diese anzugeben.
Feld 8
Anzugeben sind der vollständige Name der Beseitigungs-/Verwertungseinrichtung
sowie die komplette Anschrift, Fernruf- und Telefaxnummer und ein
Ansprechpartner. Soweit eine amtlich festgelegte Entsorgernummer existiert, ist
diese anzugeben. Darüber hinaus ist das Verfallsdatum (Befristung der
Genehmigung) anzugeben.
Feld 9
In Feld 9 ist der Code der Entsorgungsmethode entsprechend den Angaben auf der
Rückseite
des Notifizierungsbogens (Beseitigungs-/Verwertungsvorgänge) anzugeben.
Feld 11
Zur Erläuterung der Art(en) der Beförderung sind die auf der Rückseite des
Notifizierungsbogens angegebenen folgenden Abkürzungen zu benutzen:
St: Straße, Sc: Schiene, Se: Seeweg, Lu: Luft, Bw: Binnenwasserwege
Feld 12
Zur Erläuterung der vorgesehenen Verpackung sind folgende Codenummern
entsprechend den Angaben auf der Rückseite des Notifizierungsbogens zu
verwenden:
1: Fässer, 2: Holzfässer 3: Kanister, 4: Kisten, 5: Säcke, 6: Kompositverpackung,
7: Druckbehälter, 8: Schüttgut, 9: sonstige (bitte angeben).
Feld 13
Neben der Bezeichnung des Abfalls sind Art und Konzentration der
charakteristischen bzw. bedeutenden Bestandteile der Abfälle im Hinblick auf
Toxizität sowie sonstige Gefahren anzugeben.
Feld 14
Zur Angabe der physikalischen Eigenschaften des Abfalls bei Normaltemperatur und
Normaldruck sind folgende Codenummern zu verwenden :
1: pulverförmig oder staubförmig, 2: fest, 3: pastös oder breiig, 4: schlammig,
5: flüssig, 6: gasförmig, 7: andere Erscheinungsform (bitte angeben)
Feld 15
Besteht ein entsprechender Abfallcode im Bestimmungs- bzw. Versandland, so ist
dieser einzutragen. In jedem Fall ist an dieser Stelle der EAK-Code
(Europäischer Abfall- Katalog) anzugeben.
Für den Export gefährlicher Abfälle ist die Angabe des IWIC (International Waste
Identification Code/Internationaler Abfallbestimmungscode) vorzunehmen. Der IWIC
gibt Auskunft über Entstehung, Art, Gefährlichkeitsmerkmale und Verbleib von
Abfällen. Der IWIC setzt sich aus 6 verschiedenen Positionen zusammen und wird
wie folgt ermittelt:
Q_+_//D, R_//L, P, S_//C_+_+_//H_+_//A_
Q: Abfallgruppen Q1 – Q9
D, R: Beseitigungs-(D1-D15), Verwertungsverfahren (R1-R13)
L, P, S: Konsistenz der Abfälle L= flüssig, P= schlammförmig, S: fest
C: Inhaltsstoffe von potentiell gefährlichen Abfällen
H: Gefährliche Eigenschaften der Abfälle
A: Bereiche, in denen die Abfälle anfallen können
Im Regelfall sollte der IWIC mit der Notifizierungsbehörde abgestimmt werden!
Feld 16
In Feld 16 ist anzukreuzen, ob es sich um einen Abfall der gelben bzw. roten
Liste nach OECD-Einstufung handelt bzw. ob der entsprechende Abfall als nicht
gelistet gilt. Darüber hinaus ist der alphanumerische OECD-Code einzutragen (bei
nicht gelisteten Abfällen ist das Feld "sonstige" anzukreuzen und der Wortlaut
"nicht gelistet" zu ergänzen).
Feld 17
Für den Export gefährlicher Abfälle ist der Y-Code der zu überwachenden
Abfallkategorien entsprechend Anhang I des Basler Übereinkommens einzutragen.
Feld 18
Für den Export gefährlicher Abfälle ist der H-Code der gefährlichen
Eigenschaften gem. Anhang III des Basler Übereinkommens ("Liste der gefährlichen
Eigenschaften") einzutragen.
Feld 19
Bei Abfalltransporten, die dem Gefahrgutrecht unterliegen, ist die
UN-Kennnummer, die UN-Klasse und der Versandname des entsprechenden Abfalls
anzugeben.
Die UN-Klasse kann der Rückseite des Notifizierungsbogens entnommen werden. Die
UN-Kennnummer und der Versandname sind entsprechend der Empfehlung der UN für
den Transport gefährlicher Güter anzugeben.
Feld 20
Es sind die betroffenen Länder mit Staatencode entsprechend der Rückseite des
Notifizierungsbogens bzw. der von der EG-Kommission für den jeweiligen
Mitgliedstaat bekannt gegebene Code der zuständigen Behörde anzugeben. Falls
mehr als drei Transitstaaten von der Verbringung betroffen sind, sind diese im
Anhang aufzuführen.
Feld 21
Bei Import in die, Durchfuhr durch die oder Export aus der EU ist in diesem Feld
die entsprechende Zollstelle des Eingangs- bzw. Ausgangsstaates anzugeben.
Feld 22
In diesem Feld ist die Anzahl der dem Notifizierungsbogen beigefügten Anlagen
einzutragen (wie z. B. zu Feld 7, 9, 10, 16 oder 23).
Feld 23
Firma, Name und Vorname des Unterzeichners sind anzugeben.
Von den zuständigen Behörden auszufüllen:
Feld 24
In diesem Feld wird der Empfang der Notifizierung durch die zuständige Behörde
bestätigt.
Feld 25
Die zuständige Behörde im Bestimmungsland erteilt durch Abstempelung und
Signatur ihre Genehmigung. Besondere Bedingungen, an die die Genehmigung
gebunden ist, werden dadurch angekündigt, dass in Feld 25 angekreuzt wird "Ja,
siehe Nr. 26 auf der Rückseite" und diese Bedingungen umseitig in Feld 26 bzw.
in einem ergänzenden Bescheid beigefügt werden.
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