DB-System  Dokumentation
Abfallrecht Notifizierung

 

Im Modul Notifizierung werden die grenzüberschreitenden Abfallentsorgungen verwaltet.

Die Überwachung der Mengen und Häufigkeit werden automatisch geprüft und entsprechend bei Erstellung der

Begleit-/Versandformulare darauf hingewiesen.

Da das Formular sehr kompakt gestaltet ist, wurden die Masken der besseren Übersicht wegen auf 2 Seiten verteilt.

Auf den meisten Felder wird auf Stammdaten zurückgegriffen, so dass eine aufwendige Erfassung vermieden werden kann.

Im Register "Weitere Angaben und Informationen"  können Sie die genehmigte Mengen mit den angelieferten Mengen

vergleichen und die Vorwarnmenge einstellen.

Der  Ausdruck des Formulars ist auf blanko Papier mit jedem Drucker möglich.

Am Ende der Modul-Dokumentation finden Sie Hinweise zum Ausfüllen des Formulars.

 

Der Datenbereich ist  in folgende Register unterteilt:

    Übersicht

    Notifizierung 1/2                                      (Punkt 1 - 14 )

    Notifizierung 2/2                                      (Punkt 15 - 26 )

    Weitere Angaben und Informationen     (Mengenkontrolle, Transporteure und ADR-Angaben)

 

 

 

Übersicht

 

In der Übersicht erhalten Sie den Überblick über den Status der Notifizierungen. Dieser wird vom beim Start des System

kontrolliert. Der Status wird farblich hervorgehoben. Die Farben können in der Konfiguration eingestellt werden.

Sie erhalten so eine Übersicht über die offenen - oder gültigen Notifizierungen.

 

 

Abb. Modul Notifizierung

 

Formular suchen

 

Filter Status

        Setzt den Filter wechselweise auf den Status der Notifizierungen. Folgende Status können gesetzt werden:

                      In Bearbeitung                        (Formular wird bearbeitet)

                      Gültig                                     (Formular wurde genehmigt)

                      abgelaufen                              (Frist für Gültigkeit oder Verbringungsanzahl ist erreicht)

 

                      Jede Betätigung des Button setzt den nächsten Status.

 Der Status einer Notifizierung wird automatisch vom System überwacht. Hierbei werden die Zeiträume und

        angelieferten Mengen berücksichtigt.

        Bei der Speicherung wird grundsätzlich geprüft, ob die Notifizierung genehmigt werden kann.

        Es erfolgt dann eine entsprechenden Meldung.

        Ist der Status Offen (In Bearbeitung) überschritten und der Schalter "Nachweise dürfen nicht geändert werden"

        im Modul Konfiguration,  Register Abfallrecht/Nachweise , gesetzt, so kann der Nachweis nur noch von Benutzern

        mit Berechtigung Admin geändert, bzw. gelöscht werden.

                    

        Entfernt den Filter Status.

 

Abb. Notifizierung suchen

 

 

Register Notifizierung 1/2

 

Im diesem Register werden die Punkte 1 - 14 abgebildet und behandelt.

 

1.Notifizierende Person/Exporteur

  Auswahl auf Modul Geschäftspartner (Abb. Auswahl Geschäftspartner)

  Bei Übernahme des Partners werden nach Möglichkeit der Sachbearbeiter mit ausgefüllt.

  Auch der Abfallerzeuger (Punkt 10) wird bei Eindeutigkeit mit ausgefüllt

Sachbearbeiter

  Auswahl auf Modul Ansprechpartner (Abb. Auswahl Ansprechpartner)

  Angezeigt werden nur die mit dem Geschäftspartner verknüpften Ansprechpartner.

Ausfüllhinweise

 

2.Empfänger

  Auswahl auf Modul Geschäftspartner (Abb. Auswahl Geschäftspartner)

  Bei Übernahme des Partners werden nach Möglichkeit der Sachbearbeiter mit ausgefüllt.

  Auch die Beseitigungsanlage (Punkt 8) wird bei Eindeutigkeit mit ausgefüllt

Sachbearbeiter

  Auswahl auf Modul Ansprechpartner (Abb. Auswahl Ansprechpartner)

  Angezeigt werden nur die mit dem Geschäftspartner verknüpften Ansprechpartner.

Ausfüllhinweise

 

3.Notifizierung betreffend

  Auswahl auf Modul Länder (Abb. Auswahl Länder)

Nummer

  Amtliche Nummer der Notifizierung.

Ausfüllhinweise

 

4.Vorgesehene Zahl der Verbringung

    Die Anzahl wird bei Erfassung der Versandformulare überprüft.

Ausfüllhinweise

 

5.Gesamtmengen

    Mengenangabe in Liter bzw. Kg.

    Die Mengen werden bei Erstellung der Versandpapiere überwacht.

Ausfüllhinweise

 

6.Erste Sendung frühestens, Abgang der letzten Verbringung

   Auswahl Kalender

Ausfüllhinweise

 

7.Transporteur

  Auswahl auf Modul Geschäftspartner (Abb. Auswahl Geschäftspartner)

  Bei Übernahme des Partners werden nach Möglichkeit der Sachbearbeiter mit ausgefüllt.

  Die Auswahl enthält nur Beförderer.

Sachbearbeiter

  Auswahl auf Modul Ansprechpartner (Abb. Auswahl Ansprechpartner)

  Angezeigt werden nur die mit dem Geschäftspartner verknüpften Ansprechpartner.

  Weitere Transportunternehmen können im Register "Weiter Informationen" hinterlegt werden.

Ausfüllhinweise

 

8.Beseitigungsanlage

  Auswahl auf Modul Geschäftspartner (Abb. Auswahl Geschäftspartner)

  Bei Übernahme des Partners werden nach Möglichkeit der Sachbearbeiter mit ausgefüllt.

  Die Auswahl enthält nur Entsorger die mit  Empfänger (Punkt 2) verknüpft sind.

Sachbearbeiter

  Auswahl auf Modul Ansprechpartner (Abb. Auswahl Ansprechpartner)

  Angezeigt werden nur die mit dem Geschäftspartner verknüpften Ansprechpartner.

Ausfüllhinweise

 

9.Code Nummern

   Möglichkeit zur Erstellung einer Anlage.

Ausfüllhinweise

 

10.Abfallerzeuger

  Auswahl auf Modul Geschäftspartner (Abb. Auswahl Geschäftspartner)

  Bei Übernahme des Partners werden nach Möglichkeit der Sachbearbeiter mit ausgefüllt.

  Die Auswahl enthält nur Erzeuger die mit der notifizierenden Person (Punkt 1) verknüpft sind .

Sachbearbeiter

  Auswahl auf Modul Ansprechpartner (Abb. Auswahl Ansprechpartner)

  Angezeigt werden nur die mit dem Geschäftspartner verknüpften Ansprechpartner.

Verfahren

   Möglichkeit zur Erstellung einer Anlage.

Ausfüllhinweise

 

11.Beförderungsarten

    Codierung der Transportarten.

Ausfüllhinweise

 

12.Verpackungsarten

    Codierung der Verpackungen.

Ausfüllhinweise

 

13.Chemische Zusammensetzung

   Möglichkeit zur Erstellung einer Anlage.

Analyse

   Auswahl auf Modul Analyse (Abb. Auswahl Analysen)

   Angezeigt werden nur Deklarationsanalysen.

Probe

   Auswahl auf Modul Probenverwaltung (Abb. Auswahl Proben)

   Angezeigt werden nur Deklarationsanalysen.

Ausfüllhinweise

 

14.Physikalische Eigenschaften

     freier Texteintrag

Ausfüllhinweise

 

Abb. Register Notifizierung 1/2

 

 

Abb. Auswahl Geschäftspartner

 

Abb. Auswahl Ansprechpartner

 

Abb. Auswahl Länder

 

Abb. Auswahl Analyse

 

Abb. Auswahl Proben

 

 

 

 

 

Register Notifizierung 2/2

 

Im Register Notifizierung 2/2 werden die Punkte 15 - 26 des Formulars abgebildet.

 

15.Identifizierung des Abfalls

Im Ausfuhr-/Versandstaat

    Freier Texteintrag für die Bezeichnung

Im Einfuhr-/Empfängerstaat

    Freier Texteintrag für die Bezeichnung

IWIC

    Internationale Codierung

Europäischer Abfallkatalog

   Auswahl auf  AVV (Abb. Auswahl AVV)

Sonstige

   Freier Texteintrag für die Bezeichnung

Ausfüllhinweise

 

16.OECD

   Möglichkeit zur Erstellung einer Anlage.

Ausfüllhinweise

 

17.Y-Nummer

   Freier Texteintrag.

Ausfüllhinweise

 

18.H-Nummer

   Freier Texteintrag.

Ausfüllhinweise

 

19.UN-Nummer

    Auswahl auf Modul ADR (Abb. Auswahl ADR)

    Zuordnung der Gefahrgutvorschriften.

    Weitere ADR-Angaben können im Register "Weiter Informationen" hinterlegt werden.

Ausfüllhinweise

 

20.Betroffene Länder

  Auswahl auf Modul Länder (Abb. Auswahl Länder)

Ausfüllhinweise

 

21.Zollstellen

  Auswahl auf Modul Geschäftspartner (Abb. Auswahl Geschäftspartner)

  Die Auswahl enthält nur Behörden.

Ausfüllhinweise

 

23.Bescheinigung

  Auswahl auf Modul Ansprechpartner (Abb. Auswahl Ansprechpartner)

  Angezeigt werden nur die mit dem Exporteur verknüpften Ansprechpartner.

Ausfüllhinweise

 

24.Zuständige Behörde

  Auswahl auf Modul Geschäftspartner (Abb. Auswahl Geschäftspartner)

  Die Auswahl enthält nur Behörden.

Ausfüllhinweise

 

25.Genehmigung der zuständige Behörde

  Auswahl auf Modul Geschäftspartner (Abb. Auswahl Geschäftspartner)

  Die Auswahl enthält nur Behörden.

Ausfüllhinweise

 

26.Besondere Bedingungen

   Ist nur Aktiv, wenn der Schalter unter Punkt 25 aktiviert wurde.

   Möglichkeit zur Erstellung einer Anlage.

 

 

Abb. Register Notifizierung 2/2

 

 

Abb. Auswahl AVV

 

Abb. Auswahl ADR

 

 

 

Register Weiter Angaben und Informationen

 

In diesem Register können weitere Transportunternehmen und ADR-Angaben zugeordnet werden.

Des weiteren werden die Ist- und Kann-Mengen, sowie alle angelegten Begleit-/Versandformulare.

 

 

Abb. Weitere Angaben und Informationen

 

 

Drucken

 

Die Notifizierungen sind im Layout den originalen Formularen angepasst und können über

jeden Drucker ausgegeben werden

 

  Mit diesem Button erhalten Sie die Seitenansicht der Notifizierung mit den entsprechenden Anlagen

        (Abb. Formular)

     

  Mit diesem Button erfolgt eine Auflistung der Notifizierungen. Der Ausdruck richtet sich nach den

         Einstellungen der Übersichtsliste (Abb. Liste) .

 

Abb. Formular

 

Abb. Liste

 

 

Hinweise zum Ausfüllen des Notifizierungsbogen

 

Die nachfolgenden Hinweise dienen als Ausfüllhinweis und enthalten Informationen zu den Punkten 1 bis 26 des

Formulars.

 

Feld 1/Feld 10

Der Antrag sollte in der Regel vom Erzeuger ausgestellt werden. Der Erzeuger ist in Feld 10 einzutragen,

sobald er nicht selbst die notifizierende Person ist.

        Abfälle anzusehen und in Feld 10 (bzw. als notifizierende Person in Feld 1) einzutragen.

        zusammen ohne sie zu vermischen, ist sie nicht als Erzeuger anzusehen.

In den Feldern sind jeweils der vollständige Name sowie die komplette Anschrift, Fernruf- und Telefaxnummer

und ein Ansprechpartner anzugeben. Sofern vorhanden ist die Registriernummer einzutragen.
Ferner ist in Feld 10 das Verfahren, bei dem der Abfall anfällt, und der Ort des Abfallanfalls (die produzierende Anlage)

anzugeben. Diese Information ist im Anhang ausführlich darzustellen, um die in Feld 13 erforderlichen Angaben zu

Abfallbezeichnung und -zusammensetzung zu verdeutlichen.


Feld 2/Feld 8

Anzugeben sind der vollständige Name sowie die komplette Anschrift des Empfängers, Fernruf- und Telefaxnummer und ein Ansprechpartner. Sofern vorhanden ist die Registriernummer einzutragen. Normalerweise ist der Empfänger mit der in Feld 8 einzutragenden Entsorgungseinrichtung identisch. Ausnahmen ergeben sich z. B. bei R12 und R13 oder wenn Verwaltungssitz und Anlagenstandort nicht zusammenfallen.


Feld 3

Es ist anzukreuzen, ob es sich um eine einmalige Verbringung [A(i)] oder eine Sammelnotifizierung [A(ii)] handelt und ob das Entsorgungsverfahren eine Beseitigung[B(i)] oder eine Verwertung [B(ii)] ist.

Im Falle einer Verwertung ist zusätzlich anzugeben, ob die vorgesehene Anlage nach Art. 9 EG-AbfGVerbrV als pauschalgenehmigt einzustufen ist [C].


Feld 4

Bei Beantragung einer Sammelnotifizierung ist die Gesamtzahl der vorgesehenen Lieferungen anzugeben.


Feld 5

Die vorhergesehene Gesamtmenge aller beabsichtigten Verbringungen ist in kg anzugeben.


Feld 6

Einzutragen sind das voraussichtliche Versanddatum (bei Beantragung einer Einzelgenehmigung) bzw. das voraussichtliche Datum der ersten und letzten Lieferung (bei Beantragung einer Sammelgenehmigung). Bei dieser Angabe sollten die zu erwartenden Fristen 30 bzw. 70 Tage bis zur Erteilung der Genehmigung berücksichtigt werden.


Feld 7

Anzugeben sind der vollständige Name des vorgesehenen Transportunternehmens sowie die komplette Anschrift, Fernruf- und Telefaxnummer und ein Ansprechpartner. Soweit eine amtlich festgelegte Beförderernummer existiert, ist diese anzugeben.


Feld 8

Anzugeben sind der vollständige Name der Beseitigungs-/Verwertungseinrichtung sowie die komplette Anschrift, Fernruf- und Telefaxnummer und ein Ansprechpartner. Soweit eine amtlich festgelegte Entsorgernummer existiert, ist diese anzugeben. Darüber hinaus ist das Verfallsdatum (Befristung der Genehmigung) anzugeben.


Feld 9

In Feld 9 ist der Code der Entsorgungsmethode entsprechend den Angaben auf der
Rückseite des Notifizierungsbogens (Beseitigungs-/Verwertungsvorgänge) anzugeben.



Feld 11

Zur Erläuterung der Art(en) der Beförderung sind die auf der Rückseite des Notifizierungsbogens angegebenen folgenden Abkürzungen zu benutzen:

St: Straße, Sc: Schiene, Se: Seeweg, Lu: Luft, Bw: Binnenwasserwege


Feld 12

Zur Erläuterung der vorgesehenen Verpackung sind folgende Codenummern entsprechend den Angaben auf der Rückseite des Notifizierungsbogens zu verwenden:

1: Fässer, 2: Holzfässer 3: Kanister, 4: Kisten, 5: Säcke, 6: Kompositverpackung,
7: Druckbehälter, 8: Schüttgut, 9: sonstige (bitte angeben).


Feld 13

Neben der Bezeichnung des Abfalls sind Art und Konzentration der charakteristischen bzw. bedeutenden Bestandteile der Abfälle im Hinblick auf Toxizität sowie sonstige Gefahren anzugeben.


Feld 14

Zur Angabe der physikalischen Eigenschaften des Abfalls bei Normaltemperatur und Normaldruck sind folgende Codenummern zu verwenden :

1: pulverförmig oder staubförmig, 2: fest, 3: pastös oder breiig, 4: schlammig,
5: flüssig, 6: gasförmig, 7: andere Erscheinungsform (bitte angeben)


Feld 15

Besteht ein entsprechender Abfallcode im Bestimmungs- bzw. Versandland, so ist dieser einzutragen. In jedem Fall ist an dieser Stelle der EAK-Code (Europäischer Abfall- Katalog) anzugeben.

Für den Export gefährlicher Abfälle ist die Angabe des IWIC (International Waste Identification Code/Internationaler Abfallbestimmungscode) vorzunehmen. Der IWIC gibt Auskunft über Entstehung, Art, Gefährlichkeitsmerkmale und Verbleib von Abfällen. Der IWIC setzt sich aus 6 verschiedenen Positionen zusammen und wird wie folgt ermittelt:

Q_+_//D, R_//L, P, S_//C_+_+_//H_+_//A_

Q: Abfallgruppen Q1 – Q9

D, R: Beseitigungs-(D1-D15), Verwertungsverfahren (R1-R13)

L, P, S: Konsistenz der Abfälle L= flüssig, P= schlammförmig, S: fest

C: Inhaltsstoffe von potentiell gefährlichen Abfällen

H: Gefährliche Eigenschaften der Abfälle

A: Bereiche, in denen die Abfälle anfallen können

Im Regelfall sollte der IWIC mit der Notifizierungsbehörde abgestimmt werden!


Feld 16

In Feld 16 ist anzukreuzen, ob es sich um einen Abfall der gelben bzw. roten Liste nach OECD-Einstufung handelt bzw. ob der entsprechende Abfall als nicht gelistet gilt. Darüber hinaus ist der alphanumerische OECD-Code einzutragen (bei nicht gelisteten Abfällen ist das Feld "sonstige" anzukreuzen und der Wortlaut "nicht gelistet" zu ergänzen).


Feld 17

Für den Export gefährlicher Abfälle ist der Y-Code der zu überwachenden Abfallkategorien entsprechend Anhang I des Basler Übereinkommens einzutragen.


Feld 18

Für den Export gefährlicher Abfälle ist der H-Code der gefährlichen Eigenschaften gem. Anhang III des Basler Übereinkommens ("Liste der gefährlichen Eigenschaften") einzutragen.


Feld 19

Bei Abfalltransporten, die dem Gefahrgutrecht unterliegen, ist die UN-Kennnummer, die UN-Klasse und der Versandname des entsprechenden Abfalls anzugeben.

Die UN-Klasse kann der Rückseite des Notifizierungsbogens entnommen werden. Die UN-Kennnummer und der Versandname sind entsprechend der Empfehlung der UN für den Transport gefährlicher Güter anzugeben.


Feld 20

Es sind die betroffenen Länder mit Staatencode entsprechend der Rückseite des Notifizierungsbogens bzw. der von der EG-Kommission für den jeweiligen Mitgliedstaat bekannt gegebene Code der zuständigen Behörde anzugeben. Falls mehr als drei Transitstaaten von der Verbringung betroffen sind, sind diese im Anhang aufzuführen.


Feld 21

Bei Import in die, Durchfuhr durch die oder Export aus der EU ist in diesem Feld die entsprechende Zollstelle des Eingangs- bzw. Ausgangsstaates anzugeben.


Feld 22

In diesem Feld ist die Anzahl der dem Notifizierungsbogen beigefügten Anlagen einzutragen (wie z. B. zu Feld 7, 9, 10, 16 oder 23).


Feld 23

Firma, Name und Vorname des Unterzeichners sind anzugeben.


Von den zuständigen Behörden auszufüllen:


Feld 24

In diesem Feld wird der Empfang der Notifizierung durch die zuständige Behörde bestätigt.


Feld 25

Die zuständige Behörde im Bestimmungsland erteilt durch Abstempelung und Signatur ihre Genehmigung. Besondere Bedingungen, an die die Genehmigung gebunden ist, werden dadurch angekündigt, dass in Feld 25 angekreuzt wird "Ja, siehe Nr. 26 auf der Rückseite" und diese Bedingungen umseitig in Feld 26 bzw. in einem ergänzenden Bescheid beigefügt werden.

 

 

 

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