Abfallrecht
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz dient zum Zwecke der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der unweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.
Die für den Transport oder Entsorgung notwendigen Daten und Formulare können in den nachfolgend kurz beschriebenen Modulen bearbeitet werden.
Für die Verbringung ins Ausland stehen Notifizierungen und Versandpapiere zur Verfügung.
Das für den Entsorgungsfachbetrieb notwendige Betriebstagebuch nach §5 EFBV wird auf Basis der erfassten Daten automatisch erstellt.
Für den Bereich Abfallrecht stehen folgende Module zur Verfügung:
Erläuterungen zur Nachweisverordnung 2007
Sie erhalten hier eine Zusammenfassung der Änderungen.
Weitere Informationen erhalten sie
Zusammenfassung der Änderungen (Stand 11/20006)
Module :
eANV (elektronische Abfall Nachweisverordnung)
Abb. Verordnung